Stellungnahme
Stellungnahme der privaten Grundschule St. Arnual, Saarbrücken-Fechingen
Im Sommer 2011 könnte unsere Schule auf ein 20-jähriges Bestehen zurückblicken ....
20 Jahre erfolgreiche Arbeit, wie uns Eltern immer wieder bestätigen.
20 Jahre zuverlässiger Schulbetrieb - durchweg ohne jegliche Beanstandung des Ministeriums.
Nun plötzlich die Schließungsanordnung mit der Begründung, unser Träger, der Don-Bosco-Schulverein e.V., sei unzuverlässig und dadurch sei das Wohl der Kinder gefährdet.
Als das Ministerium für Bildung 1991 die Erlaubnis zum Betrieb unserer Grundschule erteilte, wurde im vorausgehenden Verfahren die Sachlage geprüft mit dem Ergebnis, dass alle Kriterien erfüllt waren. Ebenso bei der drei Jahre später beantragten Betriebserlaubnis für die Erweiterte Realschule. Bei den Revisionen im Zuge des Anerkennungsverfahrens der Grundschule im Jahre 1996 wurden die Gegebenheiten nochmals geprüft und die staatliche Anerkennung erteilt.
In regelmäßigen Abständen fanden Besuche vor Ort durch Beamte der Schulaufsicht statt, und bestätigten einen ordnungsgemäßen und zuverlässigen Schulbetrieb.
Auch die aktuelle Anfrage bei der für uns zuständigen Schulrätin bzgl. der ministeriellen Schließungsabsicht vom 19.11.2010 brachte keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten.
Nun stellt sich aus unserer Sicht die Frage, aufgrund welcher Veränderung der Sachlage das Ministerium die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis nicht mehr als gegeben ansieht und sich vielmehr dazu entschlossen hat, die gesamte Schuleinrichtung zu schließen.
Die Begründung für die Schließungsabsicht wurde dem Rechtsstreit um den Internatsbetrieb im Sommer 2010 entnommen, worin die Zuverlässigkeit des Trägers in Frage gestellt wird. Das Gericht hat dem Träger keine grundsätzliche Unzuverlässigkeit vorgeworfen, denn es wurde die Möglichkeit nahegelegt, einen erneuten Antrag auf Betriebserlaubnis zu stellen.
Man zieht hier - in formal unzulässiger und sachlich unangebrachter Weise - Parallelen vom Internatsbetrieb auf den Schulbetrieb. Das ist nicht nachvollziehbar, da der Internatszweig einen separaten Bereich mit eigener Leitung sowie eigenem Personal dargestellt hat und insofern nicht in der Verantwortung der Schule liegt. Die Grundschule und die Erweiterte Realschule werden von eigenen Schulleitern geleitet, die zum Ministerium stets ein vertrauensvolles und offenes Verhältnis hatten.
Es konnten konkret an unseren Schulen weder eine Nachlässigkeit des Trägers aufgezeigt werden, noch konnten Anhaltspunkte auf nachvollziehbare Weise geltend gemacht werden, in welcher Form das Wohl der Schüler gefährdet sein sollte. - Die Schüler verbringen täglich genügend Zeit zu Hause, so dass die Eltern das Wohl ihrer Kinder stets vor Augen haben.
So sind wir zuversichtlich, dass sich der Schließungsbescheid als rechtlich nicht haltbar erweisen wird, da er sachlich nicht begründet ist. Insofern würde er einen unzulässigen Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit darstellen. Gerade auch im Blick auf den privaten Schulbetrieb muss diese Rechtssicherheit gewährleistet sein und müssen der Schulträger, alle Angestellten der Schule, die Eltern und vor allem auch die Schüler im Rechtsstaat davon ausgehen dürfen.
In seinem Interview vom 05.01.2011 geht unser Bildungsminister Klaus Kessler davon aus, dass eine Unzuverlässigkeit des Trägers bezüglich des Internats auch für den Schulbetrieb gelte und aus seiner Sicht nichts anderes übrig bliebe, als die Schule jetzt zu schließen. Außerdem wird angenommen, das Kindeswohl sei „nach wie vor“ gefährdet.
Hier fehlen die Anhaltspunkte, die eine solche Anschuldigung rechtfertigen würden.
Von den ministeriellen Schulräten, die jeweils zuständig sind und die auch die regelmäßigen Schulbesuche vor Ort durchführen, ging indessen keine Absicht zur Schließung der Schulen aus. Im Gegenteil, sie wurden von uns bzw. der Presse über die aktuelle Lage informiert, was zeigt, dass die Behandlung der Angelegenheit seitens des Ministeriums praxisfern und nicht adäquat, wie es die Tragweite dieser Entscheidung voraussetzen würde, bearbeitet wurde.
Diese leichtfertige und kurzfristige Schließungsanordnung mitten im Schuljahr ist sowohl den Schülern als auch dem gesamten Personal gegenüber als unverantwortlich und inakzeptabel zu bezeichnen.
Ein Schulwechsel würde insbesondere für die 4.-Klässler, die zur Zeit auf den Wechsel an die weiterführenden Schulen vorbereitet werden (G8- verschärfte Situation!) und die 1.-Klässler, die in ihrer Eingewöhnungsphase gerade Vertrauen zu den Bezugspersonen gefunden haben, eine unzumutbare Situation mit sich bringen.
Die Sorge des Ministeriums um das Wohl der Kinder kann hier nicht glaubhaft gemacht werden, wurden doch weder die Kinder selbst, noch ihre Eltern in dieser Angelegenheit gehört. Ebenso erscheint das „großzügige“ Angebot der Schulverwaltung, den Eltern bei der Unterbringung ihrer Kinder an öffentlichen Schulen behilflich zu sein, wie eine Farce, liegt es doch in ihrer Pflicht, für jedes Kind einen Schulplatz in seinem Schulbezirk anzubieten. Hingegen wird hier in keinster Weise darauf eingegangen, dass sich die Eltern bewusst diese Einrichtung zum Wohl ihrer Kinder ausgewählt haben. Sie möchten ihre Kinder genau dieser Schule anvertrauen, die ihnen als erziehungsergänzende Bildungseinrichtung am geeignetsten erscheint.
Wir vermissen zudem einen Kommentar des Ministeriums bezüglich des Themas „Arbeitsplatzverlust des kompletten Personals“.
Für unsere Schüler und ihre besorgten Eltern werden wir alles in unserer Macht stehende für den Erhalt unserer Schule unternehmen, um ihnen auch weiterhin einen zuverlässigen Schulbetrieb bieten zu können.
Saarbrücken, 06.01.2011
Johannes Adamski,
Schulleiter der priv. GS St. Arnual
mit Kollegium